Verkaufsprozess

Notartermin beim Immobilienverkauf

Erfahren Sie, wie der Notartermin abläuft und welche Kosten auf Sie zukommen.

9. September 2026
|
Lesezeit:
5
Minuten
Alles zum Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf, Kosten, Dokumente und Tipps für Eigentümer im Wetteraukreis. Jetzt informieren und sicher verkaufen!
Veröffentlicht von:
Andreas Windau
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Der Notartermin beim Immobilienverkauf: Warum er unverzichtbar ist

Der Notartermin markiert den wichtigsten Meilenstein beim Verkauf Ihrer Immobilie. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist kein Eigentumsübergang möglich. Ob Sie ein Einfamilienhaus in Bad Nauheim, eine Eigentumswohnung in Friedberg oder ein Grundstück in Karben verkaufen: Der Gang zum Notar ist der entscheidende Schritt, der den Verkauf rechtskräftig macht.

Als DEKRA-zertifizierte Immobilienagentur im Wetteraukreis begleiten wir bei LMW Immobilien unsere Kunden regelmäßig zu Notarterminen und wissen aus Erfahrung, dass viele Eigentümer Fragen zu diesem wichtigen Termin haben. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen detailliert, was Sie erwartet, welche Kosten entstehen und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Die rechtliche Grundlage: Warum der Notar Pflicht ist

Nach § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedarf ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. Diese Vorschrift schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor übereilten Entscheidungen und stellt sicher, dass beide Parteien die Tragweite des Geschäfts verstehen.

Der Notar fungiert dabei als neutraler Rechtsdienstleister. Er berät beide Seiten gleichermaßen und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich einwandfrei ist. Notare im Wetteraukreis – etwa in Bad Nauheim, Friedberg oder Butzbach – sind mit den regionalen Gegebenheiten bestens vertraut und kennen die Besonderheiten des hiesigen Immobilienmarktes.

Vor dem Notartermin: Die richtige Vorbereitung

Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

Eine gründliche Vorbereitung erleichtert den Ablauf erheblich. Als Verkäufer sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Grundbuchauszug: Ein aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate, gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse und eingetragene Belastungen.
  • Flurkarte und Lageplan: Diese Dokumente erhalten Sie beim Katasteramt des Wetteraukreises in Friedberg.
  • Energieausweis: Seit 2014 ist die Vorlage beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben.
  • Baupläne und Grundrisse: Falls vorhanden, erleichtern diese die Vertragsgestaltung.
  • Teilungserklärung: Bei Eigentumswohnungen zwingend erforderlich.
  • Nachweise über Modernisierungen: Dokumentieren Sie durchgeführte Sanierungen und Renovierungen.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsfeststellung am Beurkundungstermin.

Den Kaufvertragsentwurf prüfen

Üblicherweise erhalten beide Parteien den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt Ihnen ausreichend Zeit, den Entwurf in Ruhe zu studieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um offene Fragen zu notieren und gegebenenfalls Änderungswünsche anzumelden.

Bei LMW Immobilien prüfen wir den Vertragsentwurf gemeinsam mit unseren Kunden und weisen auf wichtige Punkte hin. Unsere Erfahrung zeigt: Wer gut vorbereitet zum Notartermin erscheint, fühlt sich sicherer und der Termin verläuft reibungsloser.

Der Ablauf des Notartermins im Detail

Begrüßung und Identitätsprüfung

Zu Beginn des Termins begrüßt der Notar alle Anwesenden und prüft die Identität der Beteiligten anhand gültiger Ausweisdokumente. Neben Käufer und Verkäufer können auch Makler, Dolmetscher oder Bevollmächtigte anwesend sein.

Vollständige Verlesung des Kaufvertrags

Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, den gesamten Kaufvertrag laut vorzulesen. Dies mag bei umfangreichen Verträgen zeitaufwendig erscheinen, dient jedoch dem Schutz aller Parteien. Während der Verlesung erklärt der Notar juristische Fachbegriffe und erläutert die Bedeutung einzelner Vertragsklauseln.

Typische Inhalte eines Immobilienkaufvertrags umfassen:

  • Bezeichnung des Kaufobjekts: Genaue Beschreibung der Immobilie mit Grundbuchdaten.
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise.
  • Übergabetermin: Wann geht die Immobilie in den Besitz des Käufers über?
  • Gewährleistungsausschluss: Übliche Klausel beim Verkauf gebrauchter Immobilien.
  • Auflassung: Die dingliche Einigung über den Eigentumsübergang.
  • Belastungen und Rechte Dritter: Informationen zu bestehenden Grundschulden oder Dienstbarkeiten.

Fragen und Anpassungen

Nach der Verlesung haben alle Beteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Notar beantwortet diese ausführlich und neutral. Kleinere Anpassungen können direkt vorgenommen werden, sofern beide Parteien zustimmen. Bei größeren Änderungswünschen kann ein neuer Termin erforderlich werden.

Unterzeichnung und Beurkundung

Sind alle Fragen geklärt und beide Parteien einverstanden, erfolgt die Unterzeichnung. Käufer und Verkäufer unterschreiben den Vertrag, anschließend versieht der Notar das Dokument mit seiner Unterschrift und dem Notarsiegel. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig beurkundet.

Nach dem Notartermin: Die weiteren Schritte

Auflassungsvormerkung und Grundbucheintragung

Unmittelbar nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese schützt den Käufer vor einem möglichen Weiterverkauf der Immobilie an Dritte. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht – für Immobilien in Bad Nauheim, Friedberg oder Rosbach ist dies das Amtsgericht Friedberg.

Kaufpreiszahlung

Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen aller Fälligkeitsvoraussetzungen fordert der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf. Die Zahlung erfolgt in der Regel direkt an den Verkäufer oder über ein Notaranderkonto.

Eigentumsumschreibung

Sobald der Verkäufer den Zahlungseingang bestätigt hat, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Dieser Vorgang kann je nach Arbeitsaufkommen des Grundbuchamts einige Wochen bis Monate dauern. Erst mit der Eintragung wird der Käufer rechtlich zum neuen Eigentümer.

Notarkosten beim Immobilienverkauf: Damit müssen Sie rechnen

Gesetzlich geregelte Gebühren

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Sie richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und sind nicht verhandelbar. Als Faustregel gilt: Die Notarkosten betragen etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Beispielrechnung für eine Immobilie im Wetteraukreis

Angenommen, Sie verkaufen eine Immobilie in Nidderau für 350.000 Euro. Die Notarkosten setzen sich dann ungefähr wie folgt zusammen:

  • Beurkundungsgebühr: ca. 1.370 Euro (doppelte Gebühr)
  • Vollzugsgebühr: ca. 342 Euro (halbe Gebühr)
  • Betreuungsgebühr: ca. 342 Euro (halbe Gebühr)
  • Auslagen und Schreibkosten: ca. 100 Euro
  • Mehrwertsteuer: 19 Prozent auf alle Gebühren

Insgesamt belaufen sich die Notarkosten in diesem Beispiel auf etwa 2.500 bis 3.000 Euro. Zusätzlich fallen Grundbuchgebühren von ca. 700 bis 1.000 Euro an.

Wer trägt die Kosten?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten. Diese Regelung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann im Kaufvertrag anders vereinbart werden. In der Praxis übernimmt der Käufer die Kosten, da er auch die Grunderwerbsteuer zahlt und damit den Großteil der Erwerbsnebenkosten trägt.

Häufige Fragen zum Notartermin

Kann ich den Notar frei wählen?

Ja, die Wahl des Notars steht grundsätzlich dem Käufer zu, da dieser die Kosten trägt. Allerdings ist es üblich, dass Verkäufer und Makler einen Notar vorschlagen. In der Region Wetteraukreis gibt es zahlreiche erfahrene Notare, die regelmäßig Immobiliengeschäfte beurkunden.

Wie lange dauert ein Notartermin?

Ein typischer Beurkundungstermin dauert zwischen 45 und 90 Minuten. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Vertrags und der Anzahl der Rückfragen ab. Planen Sie ausreichend Zeit ein und vermeiden Sie Folgetermine direkt im Anschluss.

Was passiert, wenn ich den Termin absagen muss?

Sollten Sie den Termin kurzfristig absagen müssen, informieren Sie das Notariat und die Gegenpartei so früh wie möglich. Für einen bereits erstellten Vertragsentwurf können dennoch Kosten anfallen, auch wenn keine Beurkundung stattfindet.

Unser Tipp: Professionelle Begleitung zum Notartermin

Der Notartermin ist ein bedeutender Moment beim Immobilienverkauf. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung verläuft er reibungslos und sicher. Als DEKRA-zertifizierte Immobilienagentur in Bad Nauheim begleiten wir Sie gerne durch den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Bewertung bis zur erfolgreichen Schlüsselübergabe.

Sie haben Fragen zum Notartermin oder planen den Verkauf Ihrer Immobilie im Wetteraukreis? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite.

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