Maklerprovision beim Hausverkauf
Wer trägt die Kosten? Alle wichtigen Regelungen für Eigentümer im Überblick.

Die Maklerprovision beim Hausverkauf: Das sollten Eigentümer wissen
Der Verkauf einer Immobilie ist eine weitreichende Entscheidung – finanziell wie emotional. Wenn Sie als Eigentümer in Bad Nauheim, Friedberg, Karben oder einer anderen Gemeinde im Wetteraukreis Ihr Haus verkaufen möchten, stellt sich schnell die Frage nach den Kosten. Ein wesentlicher Posten ist dabei die Maklerprovision. Doch wer zahlt diese eigentlich? Und wie hoch fällt sie aus?
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen alle wichtigen Regelungen rund um die Maklerprovision beim Hausverkauf. Sie erfahren, welche gesetzlichen Vorgaben seit 2020 gelten, wie die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden und worauf Sie bei der Beauftragung eines Maklers achten sollten.
Gesetzliche Neuregelung seit Dezember 2020
Am 23. Dezember 2020 trat eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die den Immobilienmarkt in Deutschland nachhaltig verändert hat. Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser regelt seitdem, wie die Provision zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt werden muss.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Halbteilung der Provision: Wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig wird, müssen beide Parteien den gleichen Anteil an der Provision zahlen.
- Begrenzung der Käuferbelastung: Der Käufer darf maximal den gleichen Provisionsanteil wie der Verkäufer tragen. Eine vollständige Abwälzung auf den Käufer ist nicht mehr möglich.
- Schriftform erforderlich: Maklerverträge über den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen müssen zwingend in Textform (E-Mail, Brief oder Fax) abgeschlossen werden.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer eine Privatperson ist. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten oder wenn der Käufer gewerblich handelt, können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Provisionshöhe im Wetteraukreis und Hessen
Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland grundsätzlich frei verhandelbar. Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Obergrenze. Allerdings haben sich regional unterschiedliche Usancen etabliert.
Übliche Provisionssätze in Hessen
In Hessen – und damit auch im Wetteraukreis mit Städten wie Bad Nauheim, Friedberg, Nidderau und Karben – liegt die marktübliche Gesamtprovision in der Regel bei 5,95 Prozent des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer). Bei einer hälftigen Teilung zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 2,975 Prozent.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Kosten: Bei einem Einfamilienhaus in Bad Nauheim mit einem Verkaufspreis von 450.000 Euro beträgt die Gesamtprovision bei 5,95 Prozent rund 26.775 Euro. Verkäufer und Käufer tragen bei hälftiger Teilung also jeweils etwa 13.387 Euro.
Welche Provisionsmodelle gibt es?
In der Praxis existieren verschiedene Modelle, wie die Maklerprovision beim Hausverkauf gestaltet werden kann. Jedes Modell hat seine Berechtigung und eignet sich für unterschiedliche Situationen.
Das Halbteilungsmodell
Beim klassischen Halbteilungsmodell wird die Provision zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen. Dieses Modell entspricht dem Geist der gesetzlichen Neuregelung und ist in der Wetterau wie auch in ganz Hessen weit verbreitet. Es signalisiert Fairness und kann das Vertrauen potenzieller Käufer stärken.
Reine Verkäuferprovision
Bei diesem Modell trägt allein der Verkäufer die gesamte Maklerprovision. Der Käufer wird dadurch entlastet, was in einem umkämpften Markt ein Verkaufsargument sein kann. Für Sie als Eigentümer bedeutet dies zwar höhere Kosten, aber möglicherweise auch eine schnellere Vermarktung und mehr Interessenten.
Reine Käuferprovision – nur noch eingeschränkt möglich
Die früher in einigen Regionen übliche alleinige Belastung des Käufers ist seit der Gesetzesänderung bei Einfamilienhäusern und Wohnungen nicht mehr zulässig, wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat. Lediglich bei einer echten Suchkundenbeauftragung, bei der ausschließlich der Käufer den Makler engagiert, kann dieser die volle Provision allein tragen.
Was leistet ein Makler für seine Provision?
Die Maklerprovision mag auf den ersten Blick hoch erscheinen. Doch ein professioneller und erfahrener Immobilienmakler erbringt dafür umfangreiche Leistungen, die den Verkaufsprozess erheblich erleichtern und optimieren.
Leistungen eines seriösen Maklers
- Professionelle Wertermittlung: Eine fundierte Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten im Wetteraukreis.
- Hochwertiges Exposé: Erstellung aussagekräftiger Unterlagen mit professionellen Fotos, Grundrissen und allen relevanten Informationen.
- Zielgerichtete Vermarktung: Nutzung verschiedener Kanäle wie Immobilienportale, eigene Website, vorgemerkte Interessenten und regionale Netzwerke.
- Interessentenmanagement: Qualifizierung von Anfragen, Organisation und Durchführung von Besichtigungen.
- Beschaffung von Unterlagen: Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Dokumente wie Grundbuchauszug, Energieausweis und Baupläne.
- Verhandlungsführung: Professionelle Preisverhandlungen im Interesse des Verkäufers.
- Begleitung bis zum Notar: Koordination des Notartermins und Unterstützung bei der Vertragsabwicklung.
Worauf Sie bei der Maklerwahl achten sollten
Nicht jeder Makler bietet die gleiche Qualität. Wenn Sie Ihre Immobilie in Bad Nauheim, Friedberg oder einer anderen Gemeinde im Wetteraukreis verkaufen möchten, sollten Sie bei der Auswahl sorgfältig vorgehen.
Qualitätskriterien für einen guten Makler
Achten Sie auf nachweisbare Qualifikationen und Zertifizierungen. Eine DEKRA-Zertifizierung beispielsweise belegt, dass der Makler regelmäßig seine Fachkenntnisse aktualisiert und bestimmte Qualitätsstandards einhält. Fragen Sie nach Referenzen und erkundigen Sie sich nach der Erfahrung des Maklers speziell in Ihrer Region.
Ein guter Makler kennt den lokalen Markt im Wetteraukreis genau. Er weiß, welche Preise in der Altstadt von Friedberg erzielt werden, wie sich die Nachfrage in den Neubaugebieten von Karben entwickelt oder welche Besonderheiten den Immobilienmarkt in den Kurstadtvierteln von Bad Nauheim prägen.
Transparenz bei Leistung und Kosten
Seriöse Makler legen ihre Leistungen und die damit verbundenen Kosten offen dar. Vor Vertragsabschluss sollten Sie genau wissen, welche Provision anfällt und welche Leistungen Sie dafür erwarten können. Lassen Sie sich den Maklervertrag in Ruhe durchlesen und scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen.
Maklerprovision steuerlich absetzen
Für viele Eigentümer stellt sich die Frage, ob die Maklerprovision steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Regelungen für private Verkäufer
Wenn Sie Ihre selbstgenutzte Immobilie verkaufen und der Verkauf nach der Spekulationsfrist von zehn Jahren erfolgt, ist der Gewinn ohnehin steuerfrei. Die Maklerprovision kann in diesem Fall nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.
Anders sieht es aus, wenn Sie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen oder wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt. In diesen Fällen kann die Maklerprovision die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren. Wir empfehlen Ihnen, diese Fragen mit einem Steuerberater zu klären.
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird in der Regel erst nach erfolgreichem Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Vorher entstehen für Sie als Verkäufer keine Kosten – auch nicht für die Erstellung des Exposés oder die Durchführung von Besichtigungen.
Kann ich die Provision verhandeln?
Grundsätzlich ist die Provisionshöhe verhandelbar. Allerdings sollten Sie bedenken, dass ein sehr niedriger Provisionssatz möglicherweise zu Lasten der Vermarktungsintensität geht. Ein fairer Satz sichert Ihnen die volle Aufmerksamkeit und Einsatzbereitschaft Ihres Maklers.
Was passiert, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
Bei einem erfolgsabhängigen Maklervertrag – dem üblichen Modell – schulden Sie keine Provision, wenn die Immobilie nicht verkauft wird. Achten Sie jedoch darauf, dass im Vertrag keine zusätzlichen Kosten für Aufwendungen vereinbart werden.
Fazit: Informiert entscheiden
Die Maklerprovision beim Hausverkauf ist ein wichtiger Kostenfaktor, den Sie als Eigentümer einplanen sollten. Seit der gesetzlichen Neuregelung 2020 werden die Kosten fair zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. In der Wetterau und ganz Hessen liegt die übliche Gesamtprovision bei rund 5,95 Prozent.
Entscheidend ist, dass Sie für Ihre Investition eine entsprechende Gegenleistung erhalten. Ein qualifizierter, regional verwurzelter Makler mit nachgewiesener Expertise – etwa durch eine DEKRA-Zertifizierung – kann den Verkaufsprozess erheblich vereinfachen und oft einen besseren Verkaufspreis erzielen.
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie in Bad Nauheim, Friedberg, Karben, Nidderau oder einer anderen Gemeinde im Wetteraukreis? Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Maklerprovision und den Verkaufsprozess – persönlich, kompetent und transparent.

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